All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

der druck.at Druck- und Han­dels­ge­sell­schaft mbH (gül­tig ab 29.04.2016) für Un­ter­neh­men / B2B (busi­ness-to-busi­ness)

Vorbemerkung

Wir handhaben den Umgang mit unseren Kunden sehr kulant und entgegenkommend. Wir verstehen uns immer als Partner unserer Kunden und wir versuchen immer und jederzeit Ihre Wünsche zu verstehen und zu erfüllen. Wir gehen im alltäglichen Umgang über die Grenzen dieser AGB hinaus auf unsere Kunden zu. Die nachfolgenden AGB sind daher als Rahmen unserer Zusammenarbeit gedacht, um aufzuzeigen, wo unsere Verantwortung liegt. Gelebt wird jedoch Kulanz, Verständnis und Entgegenkommen.

  1. Geltungsbereich

    1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden: druck.at) und natürlichen oder juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind (im Folgenden: Unternehmer), gelten die nachstehend festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).
    2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
    3. Verträge über Lieferungen und Leistungen durch druck.at werden ausschliesslich unter Anwendung dieser AGB geschlossen.
    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen – insbesondere Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Unternehmers – werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, druck.at hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Leistung & Preise

    1. Sofern nichts anderes angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Preise von druck.at ab Werk.
    2. Die Preise werden in EURO angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie nicht ausdrücklich als Nettopreise gekennzeichnet sind, sowie die Standard-Verpackungskosten.
    3. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten (vgl. Punkt 11. und die Versandkostenübersicht auf der Website von druck.at) sowie sämtliche Zusatzleistungen und etwaige Sonderwünsche (vgl. insbesondere Punkt 4.). Etwaige Versandkosten sind immer gesondert angeführt.
    4. Es gelten die von druck.at angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotsstellung durch den Unternehmer, unter dem Vorbehalt, dass der Unternehmer keine nachträglichen Änderungen (vgl. Punkt 7.) wünscht und die gegebenenfalls benötigten druckfähigen Daten (vgl. Punkt 16.) innerhalb einer Woche nach Angebotsstellung übermittelt.
    5. Der Unternehmer trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen. druck.at haftet nicht für allfällige daraus resultierende Datenübertragungsfehler.
  3. Kostenvoranschlag

    1. Kostenvoranschläge sind unentgeltlich und gelten 1 Monat ab Erstellung.
  4. Zusatzleistungen

    1. Muster, Entwürfe, Probedrucke (Andrucke) und Reinzeichnungen sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche (z.B. Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Der Unternehmer trägt die Kosten der Entwurfs-, Muster- und Probedrucke auch dann, wenn kein Folgeauftrag erfolgt.
    3. Weichen die Entwurfs-, Muster- und Probedrucke von der Vorlage des Unternehmers nur geringfügig ab, so hat der Unternehmer die Kosten weiterer allenfalls von ihm gewünschter Entwurfs-, Muster- und Probedrucke zu tragen.
    4. Korrekturabzüge werden dem Unternehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. druck.at ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen.
    5. druck.at ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Unternehmer eine angemessene Frist von einer Woche zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt.
  5. Nutzung Webservices (Login Bereich)

    1. Die Nutzung des druck.at Login Bereichs erfolgt auf eigene Gefahr.
    2. Der Kundenkontoinhaber haftet für die Richtigkeit sämtlicher im Profil eingegebenen Daten (zB. Rechnungsadressen inkl. Stammdaten).
    3. druck.at ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für angelegte Rechnungsadressen gültige Vollmachten bestehen. Der Kundenkontoinhaber haftet für sämtliche Aktivitäten (Bestellungen, Adressänderungen, etc.) im Konto.
    4. Der Kontoinhaber erklärt, dass er die Zustimmung sämtlicher weiteren Nutzer und Subkonten hat, die Daten zu verwalten (Neuanlage von Nutzern, Neuanlage von Rechnungsadressen, Bearbeiten und Löschen von Nutzern, Rechnungsadressen oder Stammdaten, Zuweisung von Administratorrechten). Ihm obliegt auch die gesamte Nutzer- und Datenverwaltung im Kundenkonto.
  6. Emailverkehr

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit druck.at aktiv per Email zu kontaktieren und personenbezogene Daten (zB. Rechnungsdaten, Lieferdaten) sowie Bestellungen zu senden.
    2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung unverschlüsselter Emails als nicht sicher gelten und druck.at daher keine Haftung für etwaigen Datenverlust oder Korrektheit der Daten übernimmt.
  7. Vertragsabschluss

    1. Angebote und Preisangaben von druck.at sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde.
    2. Der Unternehmer unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.
    3. Bei Bestellungen über den Online-Shop oder E-Mail erhält der Unternehmer eine Auftragsbestätigung. Diese ist eine verbindliche Bestellbestätigung.
    4. druck.at kann Angebote von Unternehmern binnen einer Woche nach Zugang des Angebots, im Fall einer Bestellung über den Online-Shop binnen drei Tagen, annehmen. druck.at ist berechtigt, die Durchführung der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Unternehmers – abzulehnen.
    5. Einwendungen wegen allfälliger Abweichungen des Inhalts einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.
    6. Bei elektronischen Vertragsabschlüssen wird der Vertragstext von druck.at nach Vertragsabschluss nicht gespeichert (§ 9 ECG).
  8. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags im Eigentum von druck.at.
    2. Überdies gelten folgende Bestimmungen:

      1. Die Ware bleibt Eigentum von druck.at bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von druck.at gegen den Unternehmer. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von druck.at.
      2. Der Unternehmer ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräusserung auf druck.at übergeht.
      3. Die Forderungen des Unternehmers aus einer Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen von druck.at aus dem Geschäftsverhältnis an druck.at abgetreten.
      4. Bei urheberrechtlich geschützten Produkten ist der Unternehmer verpflichtet, druck.at die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) an der Vorbehaltsware zu verschaffen bzw. zu überbinden.
      5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Unternehmer nicht berechtigt. Auf Verlangen von druck.at ist der Unternehmer verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an druck.at bekannt zu geben.
      6. Übersteigt der Wert der für druck.at bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist druck.at auf Verlangen des Unternehmers oder eines durch die Übersicherung von druck.at beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Unternehmers verpflichtet.
  9. Nachträgliche Änderungen des Vertrags

    1. Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer nach Vertragsabschluss (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) bedürfen der Zustimmung durch druck.at. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Unternehmer wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.
    2. Der Unternehmer trägt sämtliche Mehrkosten, die druck.at durch nachträgliche Änderungen der Bestellung durch den Unternehmer entstehen. Darin enthalten sind auch die Kosten des durch die Änderungen verursachten Maschinenstillstands.
    3. druck.at haftet im Fall von nachträglichen Änderungen durch den Unternehmer nicht für die Einhaltung der ursprünglichen Lieferzeit.
    4. Änderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Unternehmer nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorenkorrektur).
    5. Bei telefonischen oder per Fax angeordneten Änderungen übernimmt druck.at keine Haftung für die Richtigkeit der Durchführung.
  10. Rechnungspreis

    1. druck.at fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der (auch teilweisen) Lieferung bzw. wenn die Ware für den Unternehmer eingelagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird. Die Rechnungslegung erfolgt in EURO. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn nach der Auftragsfestlegung nachträgliche Änderungen durch den Unternehmer erfolgen (vgl. Punkt 7.).
  11. Zahlung

    1. Rechnungen werden gemeinsam mit der Bestellung oder separat per Post zugesandt. Sie sind binnen 14 Tagen fällig bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu begleichen.
    2. Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, sind Zahlungen an die folgende Kontoverbindung zu leisten:
      Zahlungsempfänger:
      druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH
      IBAN:
      AT36 1200 0529 6600 1745
      BIC:
      BKAUATWW
      Bei Telebanking-Überweisungen ist im Feld "Kundendaten/Identifikationsnummer" die "Rechnungsnummer" anzugeben.
    3. Bei grösseren Bestellungen sowie Bestellungen, welche die Anschaffung von Sondermaterialien erfordern, kann druck.at vom Unternehmer eine Vorauszahlung sowie – entsprechend der geleisteten Arbeit – durch Zustellung von Teilrechnungen auch Teilzahlungen verlangen.
    4. Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für druck.at keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Daraus allenfalls entstehende nachteilige Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Unternehmers.
    5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von druck.at mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
    6. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrags.
    7. Allfällige Rabatte für Wiederverkäufer (Partner) werden im Bestellformular der Onlineprodukte nach Eingabe einer gültigen Reseller-E-Mail Adresse und Passwort angezeigt. Weitere etwaige verfügbare Rabatte werden automatisch bei der hausinternen Erfassung zugewiesen. Sondervereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung von druck.at.
  12. Zahlungsverzug

    1. Bei Zahlungsverzug hat der Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen.
    2. Der Unternehmer verpflichtet sich, im Fall des Verzugs alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Bei Einbeziehung eines Inkassobüros ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die druck.at dadurch entstehenden Kosten, soweit diese die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA nicht überschreiten, zu ersetzen. druck.at ist auch berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Unternehmer einen schaden- und verschuldensunabhängigen Pauschalbetrag von € 40,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen.
    3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens – insbesondere des Schadens, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von druck.at anfallen – wird dadurch nicht ausgeschlossen.
    4. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Unternehmers ist druck.at berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher – auch noch nicht fälliger Rechnungen – zu verlangen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist druck.at berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen druck.at auch zu, wenn der Unternehmer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
    5. Schliesst der Unternehmer den Vertrag im Namen eines Dritten, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung gegen diesen Dritten als Bürge. druck.at kann die Zahlung der offenen Forderung vom Unternehmer erst nach erfolgloser Mahnung des Dritten verlangen.
    6. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Unternehmer für die Bezahlung des Rechnungsbetrags solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.
  13. Versand

    1. druck.at liefert in Österreich, nach Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, in die Niederlande, nach Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien sowie nach Tschechien.
    2. Die aktuell möglichen Versandarten und deren Kosten werden auf der Website von druck.at unter "Versandkosten" angezeigt.
    3. druck.at ist berechtigt, Bestellungen in Teillieferungen zuzustellen. Bei Teillieferungen sind auch Teilrechnungen zulässig.
    4. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab. Genaue Informationen dazu finden sich in der Online-Preistabelle auf unserer Website. Die Lieferzeit wird ab Vertragsschluss bemessen, sofern zu diesem Zeitpunkt druck.at alle erforderlichen Arbeitsunterlagen, insbesondere die druckfähigen Vorlagen (vgl. Punkt 16.) zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde. Andernfalls beginnt die Lieferzeit, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
    5. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern sowie für die Dauer der Prüfung von zur Freigabe übersandten Druckergebnissen durch den Unternehmer wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.
    6. Die von druck.at in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.
    7. Ist die Einhaltung der Lieferzeit von der termingerechten Mitwirkung des Unternehmers abhängig (z.B. Bereitstellung mangelfreier Daten und benötigter Arbeitsunterlagen, unverzügliche Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung der Filme, Autorenkorrektur) und kommt dieser seinen Mitwirkungspflichten nicht termingerecht nach, so haftet druck.at nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Auftragsänderungen durch den Unternehmer. Überdies hat druck.at einen Anspruch auf Ersatz der daraus entstehenden Kosten.
    8. Lieferungen erfolgen ab Betrieb von druck.at auf Rechnung und Gefahr des Unternehmers, sofern nichts anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Unternehmers abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Unternehmer oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager von druck.at verlassen hat, auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Unternehmer mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
  14. Lieferverzug

    1. Bei Lieferverzug muss der Unternehmer eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Unternehmer unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
    2. Das Rücktrittsrecht bezieht sich stets nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, hinsichtlich dessen Verzug besteht.
    3. Tritt der Unternehmer infolge Lieferverzugs vom Vertrag zurück, so wird der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt.
    4. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen bzw. -termine hat der Unternehmer zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.
    5. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist druck.at von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird druck.at von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird druck.at von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Unternehmer daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann sich druck.at nur berufen, wenn er den Unternehmer davon unverzüglich benachrichtigt.
  15. Annahmeverzug

    1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die vertragsmässig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen.
    2. Befindet sich der Unternehmer in Annahmeverzug, so ist druck.at berechtigt, die Ware für die Dauer von vier Wochen auf Gefahr und Kosten des Unternehmers selbst oder bei einem Spediteur einzulagern (vgl. dazu Punkt 17.). Nach Ablauf dieser Frist oder Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist ist durck.at berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
  16. Gewährleistung

    1. Handelsübliche Abweichungen von der Vorlage (das sind insbesondere geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren; geringfügige Farbabweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck oder zwischen End- und Zwischenergebnis; Farbabweichungen zwischen digitaler Vorlage und Ausdruck aufgrund unterschiedlicher Farbkalibrierung bei Bildschirmen) können nicht ausgeschlossen werden und sind kein zur Gewährleistung berechtigender Mangel.
    2. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie von druck.at verschuldet sind.
    3. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") massgebend.
    4. Nach erfolgter Druckreife- oder sonstiger Freigabeerklärung durch den Unternehmer geht die Gefahr etwaiger Fehler auf ihn über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Anschluss an die Druckreife- bzw. Freigabeerklärung entstanden sind oder erkannt werden konnten.
    5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet druck.at nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist druck.at von seiner Haftung befreit, wenn die Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Unternehmer abgetreten werden. druck.at haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden von druck.at nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.
    6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware.
    7. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet druck.at nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    8. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
    9. Der Unternehmer muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind druck.at unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware den Betrieb bzw. den Machtbereich von druck.at verlassen hat, bei druck.at geltend gemacht werden.
    10. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Unternehmer zu beweisen.
    11. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch druck.at.
    12. Bei berechtigten Beanstandungen ist druck.at nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder druck.at oder einem Erfüllungsgehilfen von druck.at fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Unternehmer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    13. Die Haftung von druck.at für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn druck.at oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
    14. druck.at haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Unternehmers entstanden sind.
    15. Können die beanstandeten Druckerzeugnisse druck.at nicht mehr vorgelegt werden, so hat der Unternehmer nur dann ein Recht auf Gewährleistung und/oder Schadenersatz, wenn er druck.at eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontrolle entsprechende Mangeldokumentation vorlegt.
  17. Haftungsbeschränkung

    1. Schadenersatzansprüche des Unternehmers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet druck.at nur für allfällige Personenschäden.
    2. druck.at haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist die Haftung von druck.at pro Schadensfall mit der Höhe des Auftragswerts beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
    3. Im Haftungsfall kann nur Geldersatz verlangt werden.
    4. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch druck.at trifft den Unternehmer die Beweislast.
    5. Kommt eine Haftung von druck.at in Betracht, so wird druck.at in der Höhe von der Haftung befreit, in der bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Unternehmer abgetreten werden.
    6. Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.
    7. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.
  18. Beigestellte Materialien und Daten

    1. druck.at übernimmt keine beigestellten Materialien zur Bearbeitung.
    2. Bei vom Unternehmer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten trägt der Unternehmer bei der blossen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw. Drucke. Eine Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers und wird gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Wird vom Unternehmer kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher bei druck.at nicht bestellt, so übernimmt druck.at keine Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit der Ausbelichtung bzw. des Drucks. Dies gilt auch dann, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
    4. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschliesslich dem Unternehmer. druck.at ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie für Sicherungszwecke anzufertigen.
    5. Für beigestellte Materialien gelten zusätzlich folgende Punkte hinsichtlich der Spezifikation:

      1. druck.at ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäss ISO 15930-3), TIFF/IT- oder TIFF-Format bereitzustellen. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) mitzuliefern.
      2. Es können auch Office Dateien beigestellt werden (Word, PowerPoint, Publisher)
      3. Bilddateien sind als CMYK-Dateien bereitzustellen.
      4. Anwendungsformate (z.B. Quark, Photoshop, InDesign) werden nur nach vorheriger Absprache mit druck.at akzeptiert.
      5. Der Unternehmer stellt sicher, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschliesslich lizenzierte Schriftfonts (nur PostScriptschriften) verwendet werden.
      6. Die Datenmenge beträgt maximal 100 MB. Bei Überschreitung dieser maximalen Datenmenge werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand verrechnet.
    6. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum von druck.at über.
    7. druck.at steht an den vom Unternehmer beigestellten Materialien bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungsrecht gem § 369 UGB zu.
  19. Aufbewahrung und Archivierung

    1. druck.at zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von druck.at nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Unternehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Unternehmer selbst zu besorgen.
  20. Kündigung periodischer Aufträge

    1. Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmässig wiederkehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, so kann der Vertrag von druck.at oder dem Unternehmer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres gelöst werden.
  21. Eigentum und Rechte an eingesetzten Mitteln und Erzeugnissen

    1. Auf Wunsch des Unternehmers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen – im Eigentum von druck.at.
    2. Wenn druck.at selbst Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, so erwirbt der Unternehmer mit der Lieferung nur das nichtausschliessliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten.
    3. Im Übrigen hat druck.at das ausschliessliche Recht, die hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.Ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.Ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. druck.at ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
    4. druck.at ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob dem Unternehmer das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten, zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Unternehmer sichert zu, dass er über die Rechte zur jedweden Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der von ihm beigestellten Vorlagen und Materialien verfügt und dass durch die Auftragsausführung durch druck.at keinerlei wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt werden.
    5. Werden vom Unternehmer Schriften bzw. eine Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Unternehmer druck.at zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
  22. Schad- und Klagloshaltung

    1. Im Verhältnis zu Nicht-Konsumenten steht einer Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtswahl aus Schweizer Sicht nichts entgegen.
    2. Wird druck.at von Dritten wegen behaupteter Rechtsverletzungen aus Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten aufgrund der Durchführung eines Auftrags des Unternehmers in Anspruch genommen, so hat der Unternehmer druck.at schad- und klaglos zu halten.
    3. druck.at muss solche Ansprüche Dritter dem Unternehmer unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Unternehmer auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse von druck.at dem Verfahren bei, so ist druck.at berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Unternehmer ohne Rücksicht auf die Rechtmässigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos- und klaglos zu halten.
  23. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, das diesen AGB unterliegt, einschliesslich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses, ist (a) für Klagen von druck.at nach Wahl durch druck.at das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von druck.at oder am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers, (b) für Klagen gegen druck.at ausschliesslich das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von druck.at zuständig.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von druck.at.
    5. Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen:

      www.ombudsmann.at

      Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsmann.at.

      Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr

      Unsere E-Mail-Adresse : office@druck.at
    6. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Aussendienstes müssen schriftlich bestätigt werden.
    7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschliesslich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die gemäss Inhalt und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.